Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
 
 
 

Verordnung vom 20.1.1998 (BGBl I, 74,80, zuletzt geändert durch die 25. BtMÄndV vom 11.05.2011. Die Verordnung regelt die Verschreibung von Betäubungsmitteln mittels spezieller Btm-Rezepte. Seit 1.7.2001 gelten spezielle Regelungen für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Hospizen (§ 5b), ab 1.7.2002 Bestimmungen für den Aufbau eines bundesweiten Substitutionsregisters (§ 5a) sowie Qualifizierungsanforderungen für verschreibende Ärzte (Änderung § 5), siehe Gesetzestext. Mit der 25. BtMÄndV erfolgte die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke.

Benutzerdefinierte Suche

Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ