Haschisch
Cannabis-Literatur
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Bei Haschisch (Scene-Bezeichnung: Dope, Peace) handelt es sich um das wesentlich stärkere unveränderte und reine Harz aus den Blütenspitzen des Cannabis, das vor allem durch Auspressen und Auskochen gewonnen wird und anschließend in Plattenform gepresst wird. Auch hier finden sich je nach Ursprungsregion große Unterschiede im THC-Gehalt. So enthält der indische Hanf (botanischer Name: Cannabis sativa var. indica) sehr hohe THC-Konzentrationen.

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Verarbeitungsformen des indischen Hanf sind:

  • Bhang, ein Getränk aus einem Gemisch aus Blattspitzen des weiblichen Hanfs, Gewürzen und Fruchtextrakten. Dieses Gemisch kann auch geraucht werden.
  • Charas, das reine Harz aus den weiblichen Hanfblüten, das durch Auspressen und Auskochen gewonnen wird.
  • Ganja, das aus besonders gezüchteten Hanfpflanzen gewonnen wird und dreimal stärker als Bhang wirkt.

Haschischsorten (Scene-Bezeichnungen) aus verschiedenen Regionen und mit unterschiedlichen THC-Gehalten sind:

  • Brauner Pakistani, Haschisch-Sorte aus Pakistan mit mittlerem THC-Gehalt
  • Grüner Türke oder Marokkaner, Haschisch aus der Türkei oder Marokko
  • Nepalese, Haschisch aus dem Nepal, meist plattenförmig und mit Ursprungsstempel versehen
  • Roter Libanese, Haschisch aus dem Libanon
  • Schimmelafghan, besonders starke Haschischsorte mit schimmelähnlichem Überzug aus Afghanistan.
  • Haschisch-Öl, eine hochkonzentrierte Haschischlösung, die zehnmal mehr THC enthält als Haschisch in Plattenform, sowie hundertmal mehr THC als Marihuana.
  • Sinsemilla-Haschisch, ein besonders hochkonzentriertes Haschisch mit zwei- bis dreifach erhöhtem THC-Gehalt wird durch eine neue Anbaumethode , die sog. "Sinsemilla- Technik" (ohne Samen) gewonnen. Dabei werden die männlichen Pflanzen frühzeitig entfernt und nur unbestäubte weibliche Pflanzen geerntet. (Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2004 (Alexander S. Kekulé)

Eine weitere Konsummöglichkeit besteht in der oralen Einnahme von Haschisch, z.B. von Haschisch-Keksen (Scenebegriff: Hasch-Cookies). Hierbei ist die Wirkung weniger steuerbar, da sie plötzlich nach der Ingestion einsetzt und nicht wie beim Rauchen dosiert werden kann.

Das Suchtpotential von Haschisch ist relativ gering, das Absetzen führt nicht zu körperlichen Entzugserscheinungen. Bei regelmäßigem Gebrauch kann es zu steigendem Blutdruck und abnehmender Konzentrationsfähigkeit kommen. Die Fähigkeit zum Autofahren kann beeinträchtigt werden.

Rechtsprechung

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Haschischeinfluss wird bei THC-Nachweis nach § 24a StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn der Befund im Blut über 1 ng/ml liegt. Bislang wurde bereits bei Besitz von Haschisch die Fahreignung angezweifelt und eine MPU-Begutachtung gemäß § 14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angeordnet. Diese Praxis ist durch ein Beschluss des Verfassungsgericht (Az. 1 BvR 2062/96 [Quelle: Tagesspiegel v. 13.07.2002]) geändert worden. Danach ist der alleinige Besitz von geringen Haschischmengen kein ausreichender Grund für einen Drogentest bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis.

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Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ